Fragen & Antworten

Und alles Weitere im Kurs.
Ich habe keine Vorerfahrungen. Kann ich problemlos einsteigen?
Ich habe Probleme wenn ich lang Stehen muss.
Wie lange dauert es, bis ich das gesamte Fan Teng Gong erlernt habe?
Kann der Kurs in der aktuellen Corona-Situation stattfinden?
Werden die Kursgebühren von den Krankenkassen erstattet?
Was muss ich zum Kurs mitbringen?

Ja, diese Übungen sind für Anfänger ohne Vorkenntnisse im Qigong gut geeignet. Es kann für das Übungsergebnis sogar von Vorteil sein, wenn man keinerlei Vorerfahrungen in diesem Bereich hat. Also einfach mal reinschnuppern und mitmachen.

Die Stehübungen des Fan Teng Gong dauern in der Tat etwas länger als beispielsweis einfache Entspannungsübungen mit mehr äußerlichen Bewegungen der Arme und/oder Beine. An dieses längere Stehen wird man jedoch Schritt für Schritt herangeführt und der Körper gewöhnt sich mit der Zeit sowohl an Übungsposition als auch Dauer. Für diejenigen die trotzdem nicht im Stehen üben können, ist es möglich, die Übungen im Sitzen zu praktizieren.

Das ist individuell verschieden und hängt auch von den Zielen, der Disziplin und dem Fleiß eines jeden Schülers ab. In der Regel hat man nach etwa anderthalb Jahren alle Übungen erlernt und kann die Übungen selbständig weiter üben. Hier geht aber jeder sein eigenes Tempo.

Wenn es die aktuell geltenden Regeln erlauben, findet der Kurs in Präsenz statt. Aber auch ein Online-Kurs ist grundsätzlich möglich.

In der Regel nein. Eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse schafft hier Gewissheit.

Lockere und bequeme Kleidung, ein T-Shirt zum Wechseln falls man ins Schwitzen kommt, Schuhe mit einer dünnen und flachen Sohle oder warme Socken, einen Pullover oder eine Strickjacke zum Überziehen in den Übungspausen, ein kleines Handtuch, Notizheft und Stift

Traditionelle Qigongformen dienen der Kultivierung von Körper und Geist, sowie der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Sie ersetzen nicht die Diagnose und Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker. Die Informationen, die wir auf diese Seiten zur verfügung stellen, beanspruchen keine Allgemeingültigkeit.